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Dave2906

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61

Mittwoch, 20. Mai 2015, 12:25

Muss ja auch nicht immer Alles ein Problem sein... Die Zahl der Neuerscheinungen hält sich ja aktuell in Grenzen und wurde bereits umfassend gewürdigt. Die Vorstellungen Un"Sinn"iger Marken oder Fragen/Diskussionen sind auch überschaubar.

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selespeed

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62

Mittwoch, 20. Mai 2015, 13:28

Wer träumt denn von 1 bis 2 Wochen?
Leicht unrealistisch... :o
Gruß

Selespeed

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tapir

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63

Mittwoch, 20. Mai 2015, 13:54

Stimmt ja.
Aber meine PAM (da soll es ja immer besonders lange dauern) war nach vier Wochen (Garantie-Reparatur, nur eine Kleinigkeit) wieder da …
Ich finde 3 Wochen für den Kostenvoranschlag, 8-12 für die Reparatur und 380€ zu viel.
Macht mich nicht zum Sinn-Basher aber dämpft das Fan-Element und Empfehlungsrate) schon etwas …


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Dave2906

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64

Mittwoch, 20. Mai 2015, 15:13

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum 1-2 Wochen nach Eingang bei Sinn so unrealistisch sein soll?! Vielleicht branchenunüblich... Ist letztenendes aber nur eine Frage von Prozessen und Ressourcenausstattung... lass mich gern belehren... ;-)

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selespeed

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65

Mittwoch, 20. Mai 2015, 21:40

Ist nicht schön aber nun mal die Realität: Punkt! Was glaubst Du wie viele Kunden Uhren bei Sinn abliefern und wie viele Uhrmacher im KD sitzen? Die kommen einfach nicht hinterher...
Klar kann man das ändern, man kann alles ändern :cool:
Gruß

Selespeed

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66

Mittwoch, 3. Juni 2015, 07:36

in der aktuellen Chronos ist auch ein Vergleich von verschiedenen Service-Kosten nach Art und Hersteller sortiert.

Das versöhnt einerseits mit Sinn, andererseits … wenn man das so auf einer Seite sieht, ist klar, dass auch hier der Service nicht nur Service sondern auch Business-Modell ist. (Fände ich ja ok, wenn ich's nicht zahlen müsste;-))
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Baumaxe

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67

Montag, 16. Januar 2017, 10:01

Meine Erfahrungen mit dem Service von Sinn:

- Beim Bandkürzen meiner U1 eine Schraube überdreht: Ein Anruf, kostenlos Ersatz innerhalb eines Tages

- T2B: 12 Sekunden Nachgang am Tag, hakende Lünette und "unsanft" laufende Kronenverschraubung: Uhr sofort getauscht beim persönlichen Vorsprechen am Römerberg (Kauf lag 2 Wochen zurück, hatte es früher nicht geschafft), einschließlich Aktualisierung der Dokumente mit neuer Seriennummer.

- 104: Boden hat eine recht scharfe Kannte, die auf meinem Arm gescheuert hat. Bei Sinn am Römerberg gewesen, gezeigt, ins Füldchen geschickt. Dort wurde in die Bodenkannte eine sehr Leiche Phase geschliffen. Kosten: null komma nada.

- 6068: Zeiger waren um 2 1/2 Minuten falsch gesetzt. Zum Römerbrg gegangen, Uhr abgegeben, einen Kaffee getrunken, Uhr geholt, Kosten: Null

- Ende letzten Jahres unverbindliche Anfrage, ob nicht noch irgendwo eine 103 Sa B rum liegt. Anwort: Nee, nicht neu, Aber vielleicht könnte man einen privaten Kauf vermitteln. Nun habe ich eine 103 Sa B.


Fazit: Für mich könnte es nicht besser gelaufen sein.
*
Beste Grüße
Axel


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68

Montag, 16. Januar 2017, 12:54

Das sind ja mal positive Erfahrungen! :thumbsup:

Gruss

Christian
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Donnerstag, 26. Januar 2017, 18:31

Leider habe ich vor ein paar Tagen das erste Mal schlechte Erfahrungen gemacht. Ich bin Eigentümer einer Uhr, die vor ca. 7 Monaten bei einem bekannten Wächtersbacher gekauft wurde. Da die Uhr immer wieder stehen bleibt, habe ich ihn als Verkäufer kontaktiert. Er war zunächst sehr freundlich, versicherte mir dann aber, mir nur helfen zu können, wenn ich die Originalrechnungsnummer angeben könne. Da ich nicht der ursprüngliche Erstkäufer der Uhr bin und die Rechnung nicht dabei war, konnte ich dies natürlich nicht. Er verwies mich stattdessen an den Sinn Kundendienst. Das ist aber klar Aufgabe des Wächtersbachers, zumal ich die Garantiekarte habe und ihm alle relevanten darauf stehenden Infos gemailt habe. Und die Uhr bei ihm gekauft wurde.

Für mich nicht ganz in Ordnung und weit weg von Service, so wie ich ihn sonst von Sinn kenne. Wenigstens hat er mich an die Fa. Sinn und nicht an die Uhrentelefonseelsorge verwiesen.

Gruß
Ingo
bald wirds weiß! :thumbsup:

Baumaxe

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70

Donnerstag, 26. Januar 2017, 18:47

Ich verstehe das so, dass Du mit dem Verhalten eines Verkäufers unzufrieden bist, der nicht einmal an Dich verkauft hat (mMn deshalb auch Dir gegenüber keine Verpflichtung hat). Das hat aus meiner Sicht mit dem Service der Firma Sinn nichts zu tun.
*
Beste Grüße
Axel


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Donnerstag, 26. Januar 2017, 19:27

@Baumaxe: Dann darf ich dich mal aufklären. Da ich Eigentümer der Uhr geworden bin, die ein anderer (Erstkäufer) bei diesem Wächtersbacher Verkäufer gekauft hat, sind (kurz und unwissenschaftlich gesagt) die Gewährleistungsansprüche und/oder Garantieansprüche auf mich übergegangen. Also kann ich mich bezüglich dieser Sekundäransprüche an den Wächtersbacher halten. Da dieser Wächtersbacher nicht nur Sinn Uhren verkauft, sondern sogar eigene (sehr geschmackvolle) Special Editions von Sinn Uhren herausgibt, hat das sehr wohl mit Sinn zu tun.

Dont mess wissa Leuer! :gutboese:

LG
Ingo
bald wirds weiß! :thumbsup:

Baumaxe

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Donnerstag, 26. Januar 2017, 19:38

Hallo Ingo,

danke für die Aufklärung bezüglich der Übertragbarkeit der Gewährleistung.
*
Beste Grüße
Axel


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Donnerstag, 26. Januar 2017, 19:56

...sehr gerne, Axel!

Beste Grüße
Ingo
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Donnerstag, 26. Januar 2017, 20:08

Hallo Ingo,

ich nehme an, der (ursprüngliche) "Wächtersbacher Verkäufer" ist ein Sinn-Depot? Wenn ja, sind 7 Monate natürlich eine schlechte Zeit, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, da Beweislastumkehr nach 6 Monaten beim Verbrauchsgüterkauf. D.h. du müsstest beweisen, dass du der Käufer bist und dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Ohne Rechnung ist ersteres schwer, zweiteres ist unabhängig davon immer schwierig. :blablah:

Und Garantieansprüche bestehen doch immer nur gegen Sinn. Oder täusche ich mich damit? (Wenn, bitte ich um Aufklärung Gruebeln ).

Andererseits: bei mir (allerdings als Erstkäufer, weiß nicht, ob da die jeweilige Buchführung des Konzis entscheidend ist) hat bislang immer nur die Garantiekarte genügt. Da wurde die Uhr aber auch zu Sinn geschickt (vgl. auch Punkt 12.4 der Sinn-AGB - es genügt Rechnung oder Garantiekarte im Garantiefall bei Sinn).

Ich verstehe aber dennoch deinen Frust. Gerade bei einem Luxusgegenstand kann man doch - gemessen an dem Ertrag - als Händler mit schönen Gesten/guten Worten wahnsinnig punkten. Will heißen: hier offener, umkomplizierter und guter Service und die nächste Verkaufsstelle für Sinn-Uhren (oder Klim-bim für weitere Mitglieder des Haushaltes) wäre gebongt gewesen. :deal:

Wünsche dir trotz allem eine schnelle Lösung und wenig Stress mit deinem Ührchen!

Beste Grüße
Tobi

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Donnerstag, 26. Januar 2017, 20:08

Hallo Ingo,

danke für die Aufklärung bezüglich der Übertragbarkeit der Gewährleistung.

nochmal genauer: korrekt ausgedrückt müssen die Gewährleistungsansprüche abgetreten werden, was in meinem Fall geschehen ist. "Von selber" überträgt sich die Gewährleistung als gesetzlicher Anspruch nicht. Bei einem Garantieanspruch (freiwilliges Einstehen für die Qualität eines Produktes) sieht das oft anders aus. Garantie hat dann in aller Regel, wer rechtmäßiger Inhaber der Garantiekarte ist. Wenn mich nicht alles täuscht, sieht auch die Fa. Sinn dies so. Auf der "Garantiekarte" der Fa. Sinn steht ausdrücklich Garantie und nicht Gewährleistung. Deshalb gehe ich wohl korrekt davon aus, dass die Fa. Sinn hervorragender Weise die Garantie n e b e n der gesetzlich festgelegten Gewährleistung gibt. Hier in meinem Fall sind Garantie und Gewährleistung zeitgleich und gleichlang 2 Jahre; bei anderen Modellen gibt Sinn 3 Jahre Garantie, daneben gilt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung...
FrecheFratze FrecheFratze FrecheFratze FrecheFratze FrecheFratze
LG
Ingo
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76

Donnerstag, 26. Januar 2017, 20:15

Hallo Ingo,

ich nehme an, der (ursprüngliche) "Wächtersbacher Verkäufer" ist ein Sinn-Depot? Wenn ja, sind 7 Monate natürlich eine schlechte Zeit, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, da Beweislastumkehr nach 6 Monaten beim Verbrauchsgüterkauf. D.h. du müsstest beweisen, dass du der Käufer bist und dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Ohne Rechnung ist ersteres schwer, zweiteres ist unabhängig davon immer schwierig. :blablah:

Und Garantieansprüche bestehen doch immer nur gegen Sinn. Oder täusche ich mich damit? (Wenn, bitte ich um Aufklärung Gruebeln ).

Andererseits: bei mir (allerdings als Erstkäufer, weiß nicht, ob da die jeweilige Buchführung des Konzis entscheidend ist) hat bislang immer nur die Garantiekarte genügt. Da wurde die Uhr aber auch zu Sinn geschickt (vgl. auch Punkt 12.4 der Sinn-AGB - es genügt Rechnung oder Garantiekarte im Garantiefall bei Sinn).

Ich verstehe aber dennoch deinen Frust. Gerade bei einem Luxusgegenstand kann man doch - gemessen an dem Ertrag - als Händler mit schönen Gesten/guten Worten wahnsinnig punkten. Will heißen: hier offener, umkomplizierter und guter Service und die nächste Verkaufsstelle für Sinn-Uhren (oder Klim-bim für weitere Mitglieder des Haushaltes) wäre gebongt gewesen. :deal:

Wünsche dir trotz allem eine schnelle Lösung und wenig Stress mit deinem Ührchen!

Beste Grüße
Tobi
Danke, Tobi,
vielleicht auch hier nochmal genauer erklärt: ich wollte hier nicht Gewährleistungsansprüche gegen den Wächtersbacher geltend machen, das wäre dumm, da ich ja eine Garantie von Sinn habe, wo mich die Beweislastumkehr nicht stört. Ich wollte nur, dass der Wächtersbacher als ursprünglicher Verkäufer sich serviceorientiert darum kümmert, dass ich über Sinn einen Rücksendeschein bekomme. Das war anscheinend aber ohne Originalrechnung von mir dem Wächtersbacher zuviel.
Egal. Ich habe mich jetzt selbst an die Fa. Sinn gewendet und um den Rücksendeschein gebeten.

Beste Grüße
Ingo
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Donnerstag, 26. Januar 2017, 20:19

So kenne ich das auch, danke für die Klarstellung. Ich wollte den Thread nicht karpern für "meine" Diskussion und, wichtiger noch, mit meine Laien- und schlimmstenfalls Halbwissen niemanden verunsichern. Aber jetzt weiß ich, das ich die Sachen zumindest richtig im Kopf hatte.
*
Beste Grüße
Axel


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Donnerstag, 26. Januar 2017, 20:31

Eines noch @Steinmetz, weil es oft falsch dargestellt wird: Beweislastumkehr bei Sachmängelhaftung nicht *nach* den ersten 6 Monaten, sondern *während* der ersten sechs Monate. (Der Verkäufer muss in den ersten 6 Monaten beweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei war = Umkehr der Beweislast)
*
Beste Grüße
Axel


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Donnerstag, 26. Januar 2017, 20:36

Eines noch @Steinmetz, weil es oft falsch dargestellt wird: Beweislastumkehr bei Sachmängelhaftung nicht *nach* den ersten 6 Monaten, sondern *während* der ersten sechs Monate. (Der Verkäufer muss in den ersten 6 Monaten beweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei war = Umkehr der Beweislast)

....Wers genauer wissen will, schaue einfach in den § 476 BGB FrecheFratze

LG
Ingo :schneekatze:
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Freitag, 27. Januar 2017, 12:56

So, ein "Service Update". Der Sinn Kundendienst (noch) aus dem Füldchen hat mir eine sehr nette Email geschrieben und den Rückholschein in Aussicht gestellt. Reparatur soll ca. 6-8 Wochen dauern (SCHLUCHZ). Und ich bekam die Sinn Leihuhr angeboten (kostenlos, wie bei Leihe üblich, sonst wäre es ja Miete). So geht Service! Danke!
Die Leihuhroption habe ich gerne angenommen, zumal die Uhr interessant aussieht, vielleicht macht sie Appetit auf eine FiPla... ..;-)


Gruß
Ingo
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