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Zitat von »"Blackhead"«
Hallo Iceman!
Ist ja wirklich eine Frechheit, wie die Dich da behandelt haben. Für den Preis sollte man ein wenig Service schon verlangen können. Habe seinerzeit meine Luminox Navy SEALs auch zwei :!: Mal einschicken müssen, weil die Zeiger lustigst umherpurzelten, anstatt auf der Nabe zu sitzen und de Zeit anzuzeigen. Hatte auch keinen Kaufbeleg mehr, jedoch wurde die Uhr beide Male von Luminox kostenfrei repariert. Seitdem (199 läuft´s rund.
Man htte mir damals in diesem Zusammenhang MarcelloC. als Einsteigeruhr empfohlen und mich erst einmal auf den Trichter mit Automatikuhren gebracht.
Vielleicht solltest Du ein förmliches Schreiben an MarcelloC senden, indem Du auf die unverschämten Umstände beim Kundendienst hinweist. Ein Blick ins Gesetz, erleichtert die Rechtsfindung, heisst es immer so schön :downtown: . Immerhin gibt es da diverse Regelungen im BGB (§ 443 BGB - Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie / § 437 BGB Gewährleistung).
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit dem 01.01.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. :evil3:
Wenn MarcelloC hierauf nicht eingehen möchte / will, wäre der Gang zum Rechtsanwalt eine (vorerst teurere) Option.
Kann mir nur schwerlich vorstellen, dass eine Firma wie MarcelloC über den Regelungen des BGB steht, auch wenn einige Händler meinen, dass sie das Kraft der eigenen Wassersuppe können.
Zitat von »"ICEMAN"«
Aus lauter Frust werde ich mir morgen dafür eine neue Sinn bestellen.
Mal sehen ob es Mengenrabatt gibt bei 3 Uhren in einem Jahr. :wink:
Zitat von »"Micha"«
Hallo Iceman,
danke für den ausführlichen Bericht.
Unglaubliche Verhältnisse.... Gute Vertriebsmitarbeiter sind nicht billig und keine Selbstverständlichkeit.
Micha.
Zitat von »"Joe_Martini"«
Danke für die Warnung, ICEMAN.
Also echt - das Allerletzte! Sch...laden!
Allerdings kannst Du Dich auch bei dem Händler bedanken, denn der hat Dich ganz schön verarscht:
Dein Gewährleistungsanspruch besteht gegenüber DEM HÄNDLER. Nichtsdestotrotz verweisen die gerne auf den Hersteller. GEGENÜBER DEM hast Du aber in der Tat keinen Gewährleistungsanspruch. Aber jede gescheite Firma, der irgendwas an ihren Kunden liegt repariert in der Regel dennoch auf KULANZ.
Zitat
Bei allem Ärger, den man vielleicht mit dem ein oder anderen Sinn-Modell hatte (in meinem Fall die UX), vergleiche man einmal DAS mit der großzügigen Verfahrensweise von Sinn! Da liegen Welten dazwischen!
Zitat
Darum: Wer "Fremdgehen" möchte, der soll das tun. Aber er wird vermutlich feststellen, dass woanders auch nicht alles Gold ist, was glänzt...
Zitat von »"ICEMAN"«
Aus Euren Reaktionen schließe ich,dass ich nicht alleine bin.
Es freut mich zu hören bzw lesen,dass meine schlechten Erfahrungen andere davor bewahren,den gleichen Fehler wie ich zu machen.
Auch wenn ich von der Titan noch überzeugt bin,so hat das gute Stück leider an Image verloren.
Obwohl,was kann mein Wecker für diese A**löcher am anderen Ende des Telefons. :roll:
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